
Auszüge aus dem
aktuellen Bußgeldkatalog
Der neue Bußgeldkatalog, gültig ab dem 1.2.2009 (Tattag).
Hier finden Sie Auszüge aus dem
Verwarnungs- und dem Bußgeldkatalog.
Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wurde
- teilweise auf juristisch korrekte Formulierungen und Paragraphen verzichtet
- für den "Normalfahrer" uninteressante Stellen weggelassen
LKW-Fahrern empfehlen wir diese Seite.
Verkehrsrechtliche
Ordnungswidrigkeiten "verjähren" frühestens nach 3 Monaten
(Verfolgungsverjährung)
Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 € noch eine
Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 €.
Einträge in Flensburg können zu
erhöhtem Bußgeld führen !
Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so
deutlich war,
dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden
kann.
Inhalt dieser Seite:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
zu geringer Abstand
Überholen
Parken
Ampel
TÜV/AU
Alkohol und Drogen
Erhöhung der Strafen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung
Sonstiges
Straftaten im Straßenverkehr
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw: |
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Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. innerhalb geschlossener
Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) außerhalb geschlossener
Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) Achtung, ein Fahrverbot wird auch
verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von
mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! |
Abstand: |
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bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- €, bei Gefährdung 30,- €, bei Sachbeschädigung 35,- € bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- € bei einer Geschwindigkeit von
mehr als 80 km/h bei einer Geschwindigkeit von
mehr als 130 km/h |
Überholen: |
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Mit nicht wesentlich
höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- €, bei
Sachbeschädigung 35,- € Außerhalb geschlossener
Ortschaften rechts überholt 50,- €, 3 Punkte |
Halten und Parken: |
| Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- €, bei Behinderung 15,- € Halten in "zweiter Reihe" 15,- €, bei Behinderung 20,- € Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als eine Stunde 25,- €, bei Behinderung 35,- € Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- €, 1 Punkt Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- € Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- € Parken in "zweiter Reihe" 20,- €, bei Behinderung 25,- € ... länger als 15 Minuten 30,- €, bei Behinderung 35,- € Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- € Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- € Einrichtungen zur Überwachung der
Parkzeit: |
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.): |
| Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde
nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,-
€;
3 Punkte bei schon länger als eine Sekunde
andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- €; 4 Punkte; 1 Monat
Fahrverbot Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- €; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- €; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den
Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen |
TÜV / Abgasuntersuchung: |
| Als Halter
Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder
vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von Abgasuntersuchung: Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- € |
|
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr: |
|
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 250,- €, 4
Punkte, 1 Monat Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder
Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Berauschende Mittel |
Erhöhung der Regelsätze: |
|
falls diese Merkmale nicht bereits im
Grundtatbestand enthalten sind, bei: Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung: 40,- €: 50,- €; 50,- €: 60,- €; 60,- €: 75,- €; 75,- €: 100,- € |
Sonstiges: |
| Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- €; 1 Punkt Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- €, 1 Punkt Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- € Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- €; 3 Punkte Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- €, bei Behinderung 40,- €, 1 Punkt Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- €; 1 Punkt Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- € Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- € Als Kfz-Führer Kind ohne jede
Sicherung befördert Als Kfz-Führer oder als anderer
Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die
vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- € Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- €, bei Sachbeschädigung 35,- € Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- € Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- € Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- € Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- €, 3 Punkte Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- €, 3 Punkte Auf Autobahnen und
Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung
gefahren Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- €, 2 Punkte Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- €, 2 Punkte Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- €, 3 Punkte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- €, 1 Punkt Ohne Abblendlich im Tunnel
gefahren 10,- € An einer Schranke nicht gehalten
150,- €, 1 Monat Fahrverbot |
Straftaten im Straßenverkehr: |
| Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch
Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Straßenverkehrsgefährdung durch
grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Führen oder Anordnen oder Zulassen
des Führens eines Kraftfahrzeuges Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte |
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